| Auffassungsformen nach Husserl
Jeder Gegenstand kann mehr oder weniger
»gegeben« sein, je nach Grad der »Gegenwärtigung«.
Man kann leicht eine Hierarchie der möglichen
Auffassungsformen feststellen:
1. Die signitive Gegenwärtigung
/ das bloße »Vermeinen«:
Das Bewusstsein hat hier nur eine Meinung von
seinem Gegenstand; z.B. kann ich über das
Schaf auf der Weide sprechen, ohne es aber zu
sehen noch es mir vorzustellen. Ich intendiere
den Gegenstand, in dem ich an ihn denke oder eine
Behauptung über ihn aufstelle, er ist mir
aber nicht »gegeben«.
2. Die Phantasievergegenwärtigung:
Sie tritt dann auf, wenn ich mir mit Hilfe meiner
Einbildungskraft einen Gegenstand in allen Einzelheiten
ausmale, allerdings ohne Verankerung in einer
›konkreten‹ Anschauung. Auch unsere
Vorstellungen über literarische Gestalten
oder ein Tier namens »Kronx« gehören
dazu. Sie haben jetzt zwar anschauliche Fülle,
aber kein anschaulich Gegebenes entspricht dem
intendierten Gegenstand.
3. Die imaginative Vergegenwärtigung:
Ein als wirklich oder als möglich erfahrener
Gegenstand wird durch die Vorstellung vergegenwärtigt,
als Erinnerung oder Erwartung.
4. Die direkte Anschauung:
Jetzt sehe ich den vermeinten Gegenstand unmittelbar
vor mir (»Urerfahrung« »Urimpression«).
Er ist mir dann »originär gegeben«,
ich habe nicht nur Meinungen, Phantasien, Erinnerungen
oder Erwartungen dazu, sondern eine optische Wahrnehmung.
Im Gegensatz zur Ver-Gegenwärtigung in der
Erinnerung oder im Phantasieren handelt es sich
hier um die wirkliche »Gegenwärtigung«.
Diese direkte Anschauung ist das höchste
Erkenntnisprinzip.
Das Erlebnis der Evidenz
ist dann erreicht, wenn es zu einer Übereinstimmung
zwischen dem Gemeinten und dem mir gegenwärtigen
Gegenstand kommt.
Meine Aussage ist erst dann in ihrem
Wahrheits- und Erkenntnisgehalt ausgewiesen, wenn
sie durch einen entsprechenden intentionalen Akt
der Anschauung erfüllt werden kann. Indem
ich zwischen meiner Bedeutungsintention (»Das
ist ein Schaf!«) und dem realen intendierten
Gegenstand (»Ich sehe das Schaf vor mir.«)
einen Vergleich anstelle, gelange ich im idealen
Fall zur einer »identifizierenden Synthese«,
die meine Bedeutungsintention bestätigt.
Empirische Erkenntnis heißt deshalb: Bedeutungserfüllende
Akte bestätigen unsere Bedeutungsintention.
Wie das Bewusstsein es ›macht‹, daß
sich vor ihm Objekte aufbauen, die ihm als etwas
an sich Seiendes erscheinen, können Sie auf
der Seite
Gegenstandskonstitution
nach Husserl erfahren.
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| Christine
Emig |
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