Vgl.:

Helmholtz, Hermann von
Die Tatsachen der Wahrnehmung.
In: Ders.: Schriften zur Erkenntnistheorie. Hg v. Ecke Bonk. Kommentiert v. Moritz Schlick und Paul Hertz. Wien/New York. (Kleine Bibliothek für das 21. Jahrhundert 2)
S. 169.

Mit seiner Überzeugung, daß die materiellen Dinge, die »Substanz« in ihrer vom Subjekt unabhängigen Beschaffenheit nicht zu erkennen ist, steht Helmholtz in der Tradition von Kant, auf dessen Erkenntniskritik Helmholtz mehrfach Bezug nimmt. Beide, Philosoph und Naturforscher stimmen darin überein, daß ein »Ding an sich« der Wahrnehmung entzogen bleiben muß. In seiner Bestimmung des Verhältnisses von Kausalgesetz und Wirklichkeit unterscheidet sich Helmholtz jedoch deutlich von Kant. Helmholtz begreift das Kausalgesetz als ein Prinzip, welches das menschliche Handeln leitet und auf das ein Subjekt vertrauen muß, daß aber letztlich nicht beweisbar ist:

Jeder Induktionsschluß stützt sich auf das Vertrauen, daß ein bisher beobachtetes gesetzliches Verhalten sich in allen noch nicht zur Beobachtung genommenen Fällen bewähren werde. Es ist dies ein Vertrauen auf die Gesetzmäßigkeit allen Geschehens. [...] Für die Anwendbarkeit des Kausalgesetzes haben wir aber keine andere Bürgschaft, als seinen Erfolg.

Helmholtz, Hermann von
Die Tatsachen der Wahrnehmung.
In: Ders.: Schriften zur Erkenntnistheorie. Hg v. Ecke Bonk. Kommentiert v. Moritz Schlick und Paul Hertz. Wien/New York. (Kleine Bibliothek für das 21. Jahrhundert 2)
S. 171.

Für Kant hingegen hat das Kausalgesetz konstitutiven Charakter, d. h. es macht Erfahrung erst möglich und muß demnach vor aller Erfahrung gesetzt sein. Nach Kant kann das Subjekt die Gültigkeit von Gesetzen nicht nur vermuten, sondern sich ihrer sicher sein.