| Helmholtz,
Hermann von
Die Tatsachen der Wahrnehmung.
In: Ders.: Schriften zur Erkenntnistheorie. Hg v. Ecke Bonk.
Kommentiert v. Moritz Schlick und Paul Hertz. Wien/New York.
(Kleine Bibliothek für das 21. Jahrhundert 2)
S. 169.
Mit seiner Überzeugung, daß die materiellen
Dinge, die »Substanz« in ihrer vom Subjekt unabhängigen
Beschaffenheit nicht zu erkennen ist, steht Helmholtz in der
Tradition von Kant, auf dessen Erkenntniskritik Helmholtz
mehrfach Bezug nimmt. Beide, Philosoph und Naturforscher stimmen
darin überein, daß ein »Ding an sich«
der Wahrnehmung entzogen bleiben muß. In seiner Bestimmung
des Verhältnisses von Kausalgesetz und Wirklichkeit unterscheidet
sich Helmholtz jedoch deutlich von Kant. Helmholtz begreift
das Kausalgesetz als ein Prinzip, welches das menschliche
Handeln leitet und auf das ein Subjekt vertrauen muß,
daß aber letztlich nicht beweisbar ist:
Jeder Induktionsschluß stützt
sich auf das Vertrauen, daß ein bisher beobachtetes
gesetzliches Verhalten sich in allen noch nicht zur Beobachtung
genommenen Fällen bewähren werde. Es ist dies ein
Vertrauen auf die Gesetzmäßigkeit allen Geschehens.
[...] Für die Anwendbarkeit des Kausalgesetzes haben
wir aber keine andere Bürgschaft, als seinen Erfolg.
Helmholtz, Hermann von
Die Tatsachen der Wahrnehmung.
In: Ders.: Schriften zur Erkenntnistheorie. Hg v. Ecke Bonk.
Kommentiert v. Moritz Schlick und Paul Hertz. Wien/New York.
(Kleine Bibliothek für das 21. Jahrhundert 2)
S. 171.
Für Kant hingegen hat das Kausalgesetz konstitutiven
Charakter, d. h. es macht Erfahrung erst möglich und
muß demnach vor aller Erfahrung gesetzt sein. Nach Kant
kann das Subjekt die Gültigkeit von Gesetzen nicht nur
vermuten, sondern sich ihrer sicher sein.
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